Sie planen Ihren Umzug? Dann müssen Sie eine Information an die Gemeindewerke ebenfalls einplanen. Neue gesetzliche Fristen erfordern eine frühzeitige Meldung beim Energieversorger.
Den Begriff 24-Stunden-Lieferantenwechsel haben Sie sicher schon einmal gehört. Dahinter steckt eine Gesetzesänderung mit Auswirkungen auf die Stromabrechnung. Betroffen sind vor allem Mieter und Vermieter. Was Sie als Mieter wissen müssen: Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig bei uns, denn wir müssen gemeinsam eine Frist von 24 Stunden einhalten. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich.
Ein Anruf reicht aus für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel
„Da Sie einen Umzug sicherlich länger im Voraus planen, melden Sie sich doch bitte frühzeitig bei uns. Wir empfehlen sieben Werktage vor dem Umzug. So können wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten“, sagt Thomas Graw, Teamleiter Kundenservice bei den Gemeindewerken. „Nur eine frühzeitige Mitteilung – das reicht telefonisch – stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten für Mieter oder Eigentümer entstehen.“
Kündigen Sie Ihren Stromvertrag nicht fristgerecht, läuft dieser weiter, auch wenn die Wohnung leer steht. Die Kosten, die entstehen, müssen Sie bezahlen. „Vermeiden Sie unnötigen Ärger und informieren Sie uns einfach frühzeitig“, rät Graw. Am besten halten Sie dafür auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID) bereit. Die finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Auch neue Mieter sollten sich frühzeitig beim Energieversorger anmelden.
24-Stunden-Lieferantenwechsel: Bitte auch Zählerstände notieren
Die kurze Frist für den sogenannten Lieferantenwechsel hat die Bundesnetzagentur festgelegt. Sie gilt erst einmal nur für den Stromvertrag. Dennoch ist es beim Auszug sinnvoll, auch die Stände des Gas- und Wasserzählers zu notieren – sofern Sie einen eigenen Zähler dafür haben. Andernfalls muss der Vermieter den Tag des Auszugs bei der Nebenkostenabrechnung entsprechend berücksichtigen. Wenn Sie bei den Gemeindewerken einen Vertrag mit Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen haben, bleiben die Kündigungsfristen vertragsgemäß bestehen.
Tipps für den Umzug
- Dokumentieren Sie die Zählerstände – am besten mit Datum und Foto.
- Mit einem Übergabeprotokoll, auf dem Sie die Zählerstände notieren, sind Mieter und Vermieter besser abgesichert.
- Übermitteln Sie uns diese frühzeitig.
- Planen Sie ein, uns spätestens sieben Tage vor Ihrem Umzug zu informieren.
- Unsere Stromverträge können Sie problemlos mitnehmen. Das macht es für Sie noch einfacher und unkomplizierter!
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice unter
kundenservice@gemeindewerke-grefrath.de

