Strom Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notversorgung mit Strom oder Gas. Zu dieser Notversorgung kommt es dann, wenn über das Netz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung (Strom) oder Niederdruck (Gas) Energie bezogen wird, ohne dass der Verbrauch einer bestimmten Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (§ 38 EnWG). Das kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr bisheriger Energielieferant insolvent ist. So ist die Versorgung ohne Unterbrechung gewährleistet. Die Ersatzversorgung wird durch den örtlichen Grundversorger durchgeführt. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal für drei Monate.
Haushaltskund*innen, die in dieser Zeit keinen gesonderten Stromliefervertrag geschlossen haben, wechseln danach automatisch in die Grundversorgung.