Seite wählen

Eigenerzeugungsanlagen sind unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften so zu errichten und zu betreiben, dass sie für den Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz eines Versorgungsbetreibers geeignet sind und unzulässige Rückwirkungen auf das Netz oder andere Kundenanlagen ausgeschlossen werden.

Der Netzbereich der Gemeindewerke Grefrath GmbH sollte daher schon in der Planungsphase eingeschaltet werden. Für die Anmeldung sind im Allgemeinen nachfolgende Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Diese müssen vom Installationsunternehmen – unter Beachtung der TAB 2023 (Technische Anschlussbedingungen 2023) geltenden Anmeldeverfahrens VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) und des NABEG 2.0 (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) erstellt werden.

Vor Beginn der Montage ist eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung (Einspeiseanfrage) und der Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstückes sowie der Anbringungsort der Anlage erforderlich.

Nach Genehmigung der Netzverträglichkeitsprüfung (Einspeiseanfrage) durch die Gemeindewerke Grefrath müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Datenblatt für eine Erzeugungsanlage (GwG-E.2) und ggf. Datenblatt für Speicher (GwG-E.3)

2. Bei Wunsch des Einspeisemanagement nach EEG § 6 (Reduzierung per Fernsteuerung) Bestellung Rundsteuerempfänger für das Einspeisemanagement per Mail an: einspeisung@gemeindewerke-grefrath.de

3. Formular: Antrag auf Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (Zählerantrag)

4. Messkonzept:

5. Formular: Einheitenzertifikat (GwG E.4)

6. Formular: Netz- und Anlagenschutz (GwG E.6)

7. Zum Inbetriebnahme-Zeitpunkt muss das Dokument: Inbetriebsetzungsprotokoll (GwG-E.8) vorausgefüllt mitgebracht werden

8. Angaben zu den geplanten Solarmodulen: Datenblatt mit Produktbeschreibung, Anzahl der Module und Leistung je Modul in kWp.

9. Angaben zu den geplanten Wechselrichtern: Datenblatt mit Produktbeschreibung, gültige Konformitätserklärung und Nachweis über die Erfüllung der Unbedenklichkeit für selbsttätig wirkende Schalteinrichtungen und Lasttrennschalt-Einrichtungen (Bescheinigungen).

10. Als Stromnetzbetreiber sind wir nach § 25 Abs. 4 und 5 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zur schriftlichen Information bestimmter Betreiber von EEG-Anlagen und KWK-Anlagen verpflichtet. Wir weisen auf Ihre Verpflichtung hin, sich und Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister-Webportal zu registrieren (www.marktstammdatenregister.de) und die dort eingetragenen Daten Ihrer Anlagen zu prüfen, bestätigen oder zu korrigieren. Sollten Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden gemäß den genannten Vorschriften in der MaStRV Ansprüche auf Zahlungen nach dem EEG und KWKG nicht fällig bis eine vollständige Registrierung im MaStR-Webportal erfolgt ist. Dies gilt auch für die entsprechenden Abschlagszahlungen. Ferner verweisen wir auf die Website der Bundesnetzagentur, die Ihnen vorrangig auch für Fragen zur Verfügung steht.

11. Die Dokumente werden zwingend zur Netzverträglichkeitsprüfung und Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes benötigt. Eine Benennung des Netzverknüpfungspunktes erfolgt vorbehaltlich zu eventuell später nachgereichten Angaben. Sollten die Angaben nicht mit den Angaben des Datenblattes für Erzeugungsanlagen korrespondieren, erfolgt eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen (die erste Prüfung ist für den Antragsteller kostenlos). Das lnbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und der Antrag auf Inbetriebsetzung ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Inbetriebsetzung vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Betriebserlaubnis wird nach erfolgreicher Inbetriebnahme dem Anlagenbetreiber ausgehändigt. Dieses Dokument bildet u. a. die Grundlage für die Inbetriebnahme und stellt die anschließende Vergütung des eingespeisten Stromes sicher. Hinweis: Die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage erfolgt kostenpflichtig mit dem jeweils gültigen Satz.

12. Sofern nur eine Mikro PV-Anlage (bis 600VA) angemeldet werden soll, reicht es wenn nur das Dokument Mikro-PV_Anmeldung-einer-steckerfertigen-Erzeugungsanlage-bis-600-va-1 eingereicht wird.

 

Wir bitten um vollständige Antragsstellung, damit wir die Netzverträglichkeitsprüfung (Einspeiseanfrage) für den gewünschten Netzverknüpfungspunkt zeitnah durchführen können.

 

Ihre Unterlagen nehmen wir gerne entgegen unter:

einspeisung@gemeindewerke-grefrath.de oder

postalisch an folgende Adresse:

Gemeindewerke Grefrath GmbH
Team Einspeisung
An der Plüschweberei 15
47929 Grefrath

Bei technischen Fragen steht Ihnen der Kollege Herr Daniel Lohmöller gerne unter 02158 / 91 55 – 23,

oder bei kaufmännische Fragen der Kollege Andreas Vogel unter 02158 / 91 55 – 12

einspeisung@gemeindewerke-grefrath.de

zur Verfügung.

Die Gemeindewerke Grefrath GmbH schließt mit Ihnen nach Einreichung aller Unterlagen einen Strom Einspeisevertrag ab. Die entsprechenden AGBs zu Solaranlagen bis 100 kW, sowie die Anlagen 1 und 2 sind hier einzusehen.

Veröffentlichungspflichten nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“

Die Gemeindewerke Grefrath GmbH hat gemäß § 77 EEG 2021 die Verpflichtung, jährlich zum 30.09, die ihr nach §§ 70 – 74 EEG mitgeteilten Daten in einem Bericht zu veröffentlichen. Im Folgenden kommt die Gemeindewerke Grefrath GmbH dieser Verpflichtung nach.