Ab 1. März gilt die Energiepreisbremse – und das rückwirkend zum 1. Januar. Die Hintergründe, die Vorteile für Kundinnen und Kunden und die Auswirkungen für die Gemeindewerke erläutern wir Ihnen hier.
Fragt man Thomas Graw, den Teamleiter des Kundenzentrums der Gemeindewerke, nach dem Thema Energiepreisbremse, holt er zwei dicke Papierstapel hervor. „Der eine beschäftigt sich nur mit Gas und Wärme, der andere mit Strom“, erklärt er. Sprich: Es ist kompliziert. Aber das schreckt das Team der Gemeindewerke nach dem verrückten Jahr 2022 nun auch nicht mehr ab. Um die Energieverbraucher zu entlasten, hat die Bundesregierung die Energiepreisbremse beschlossen. Im Grunde eine gute Sache, nur die Ausführung bürdet den Energieversorgern
erneut einiges auf.
Energiesparen lohnt sich weiterhin!
Die Preisbremse gilt ab 1. März 2023, allerdings rückwirkend zum 1. Januar. Für 80 Prozent des Gasverbrauchs zahlen Privathaushalte nur 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), für Fernwärme 9,5 Cent je kWh. Für den restlichen Verbrauch muss der vertraglich fixierte Arbeitspreis gezahlt werden. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für Haushalte auf 40 Cent pro Kilowattstunde – ebenfalls bezogen auf 80 Prozent der Verbrauchsmenge aus dem Vorjahr.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies: Energiesparen lohnt sich weiterhin. Mit dem März-Abschlag kann man sich auf eine größere Entlastung freuen, da die Einsparungen aus Januar und Februar dann verrechnet werden. Dazu haben alle Kundinnen und Kunden der Gemeindewerke auch schon separate Informationsschreiben per Post erhalten.
Entlastung beim Gas wird spürbar
„Beim Strom ist die Entlastung für unsere Kundinnen und Kunden gar nicht so immens groß. Viele von ihnen haben noch Verträge, die wesentlich günstiger sind. In diesen Fällen bringt die Strompreisbremse natürlich keine Entlastung“, erklärt die Leiterin der kaufmännischen Dienste bei den Gemeindewerken, Britta Horster. „Beim Gas macht es sich allerdings schon bemerkbar und viele unserer Kundinnen und Kunden werden eine Entlastung spüren.“ Dies galt auch für die Soforthilfe für Dezember 2022. Sie war der Grund, dass am Jahresende kein Abschlag gezahlt werden musste. In der Abrechnung, die die Kundinnen und Kunden der Gemeindewerke im Januar 2023 erhalten haben, wurde sie verrechnet und die genaue Ersparnis transparent dargestellt.
Gemeindewerke: verlässlicher Partner
Die Lage auf dem Energiemarkt scheint sich nach dem turbulenten Jahr 2022 wieder etwas zu beruhigen. Diesen Eindruck konnte man zumindest Anfang des Jahres gewinnen. Die politischen Maßnahmen zur Entlastung und zur zukünftigen Versorgung sind zumindest angelaufen. „Auch wenn nicht alles so schnell umgesetzt werden kann, wie die Menschen und wir von den Gemeindewerken uns das wünschen“, sagt Britta Horster. Die Fachleute bei den Gemeindewerken wagen aber vorerst keine Prognose, ob es 2023 auch weiterhin so ruhig bleibt. Wetterextreme oder neue (welt-)politische Entwicklungen können schnell wieder zu Schwankungen führen.
„Aber wir als Gemeindewerke haben im vergangenen Jahr bewiesen, dass wir in diesen turbulenten Zeiten ein sehr verlässlicher Partner sind. Unsere Mitarbeitenden im Kundenzentrum beantworten, so gut sie können, stets all Ihre Fragen. Das konnten nicht alle Versorger sicherstellen. Aus den Rückmeldungen ließ sich erkennen, dass uns unsere Kundinnen und Kunden großes Vertrauen entgegenbringen. Dafür sind wir sehr dankbar und dem wollen wir natürlich auch weiterhin gerecht werden“, so Britta Horster.