Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge können Wassermengen abgezogen werden, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt, also für die Gartenbewässerung genutzt werden.
Zum Nachweis der Wassermengen ist ein geeichter Wasserzähler an der Wasserentnahmestelle einzubauen. Nach Ablauf von sechs Jahren muss der Wasserzähler neu geeicht bzw. gegen einen neuen Zähler ausgetauscht werden. Den Einbau können Sie selbst vornehmen oder eine Fachfirma damit beauftragen. Nach dem Einbau übersenden Sie bitte ein Foto vom montierten Wasserzähler, auf dem der Zählerstand und die Zählernummer zu sehen ist.
Bis spätestens zum 15.12. eines jeden Jahres senden Sie bitte erneut ein Foto mit dem aktuellen Zählerstand. Die sich ergebende Differenz ist die Wassermenge, die bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge in Abzug gebracht wird.
Die Fotos senden Sie bitte per Email an Steueramt(at)grefrath.de
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Telefonnummer: 0 21 58 / 40 80 205
E-Mail: steueramt(at)grefrath.de
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