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Gem. § 36 Absatz 2 EnWG sind die Gemeindewerke Grefrath GmbH als Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli (erstmals zum 1. Juli 2006) den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Energie (Strom und/oder Gas) beliefert.

Zum entsprechenden Stichtag hat die Gemeindewerke Grefrath GmbH den Anteil der Haushaltskunden pro Lieferant im Netzgebiet der Gemeindewerke Grefrath GmbH ermittelt.
Im Ergebnis hat die Gemeindewerke Grefrath GmbH die meisten Haushaltskunden und ist in dem Zeitraum 01.07.2024 – 30.06.2027 weiterhin Grundversorger im Stromnetzgebiet der Gemeinde Grefrath.

Die Preise der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie unter „Stromtarife“.