Paragraph § 14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Was wird mit §14a EnWG geregelt?
Die Regelung nach § 14a EnWG soll dazu beitragen, steuerbare Verbrauchseinrichtungen größer 4,2kW wie Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos und Klimageräte schnell und sicher anzuschließen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Ermöglichung der Steuerung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber trägt zur Stabilität des Stromnetzes bei und Sie profitieren gleichzeitig von finanziellen Vorteilen in Form einer Netzentgeltreduzierung. Worauf Sie jetzt achten müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Welche Geräte fallen unter die Neuregelungen und sind „steuerbar“?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte und Anlagen, deren Leistung bei Bedarf durch den Netzbetreiber vorübergehend gedimmt werden kann, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Diese Verbrauchseinrichtungen müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um als steuerbar zu gelten. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen folgende Geräte mit einer Leistung größer 4,2 kW:
Private Ladepunkte für E-Autos, Wärmepumpenheizungen, Speichersysteme (Batteriespeicher) und Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte) – Installation ab dem 01.01.2024.
(Wichtig: Mehrere kleinere Einzelanlagen, deren Summe eine Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten: Es werden nur Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) zusammengerechnet. Bei der Zusammenlegung erfolgt eine betreiberspezifische Betrachtung. Anlagen verschiedener Betreiber sind nicht verpflichtend zusammenzulegen. Diese gruppierten Anlagen werden dann als nur eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt. Dies gilt auch bei der Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall. Die Zusatzheizung der Wärmepumpe muss hinzugerechnet werden)
Reduzierung der Netznutzungsentgelte
Für die Dimmung der Verbrauchsanlage durch den Netzbetreiber, wird dem Betreiber dauerhaft das Netzentgelt reduziert. Bei Einbau und Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung meldet der Installateur die Anlage zur Steuerung sowie initial zum jeweiligen Modul beim Netzbetreiber an. Wenn der Endverbraucher kein spezielles Modul wählt, erfolgt eine Anmeldung in der Regel für Modul 1. Ein nachträglicher Modulwechsel muss über den Stromlieferanten beantragt werden. Grundsätzlich gilt für den Verbraucher ein Wahlrecht zwischen den Modulen, unter jeweiligen Voraussetzungen.
Modul 1 – Gutschrift
umfasst eine Netzentgeltreduzierung in Form einer jährlichen festen Prämie nach einem festen Berechnungsansatz, die in der Verbrauchsrechnung kostenmindernd berücksichtigt wird.
Gut zu wissen:
- Für Modul 1 ist es nicht erforderlich, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zähler an das Stromnetz angeschlossen ist.
- Je nach Netzgebiet kann die Pauschale unterschiedlich hoch ausfallen.
- 2026 in Grefrath: 129,18 Euro pro Jahr.
- Die Abrechnung erfolgt jährlich. Bei unterjähriger Belieferung wird die Pauschale monatlich, tagesgenau angerechnet.
Modul 2 – prozentuale Reduzierung
umfasst die Senkung des Netz-Arbeitspreises auf 40 % des ursprünglichen Wertes. Die Reduzierung gilt für jede verbrauchte Kilowattstunde und wird automatisch in der Stromrechnung berücksichtigt. Zudem entfällt der Netz-Grundpreis. Dieser wird in der Regel zusätzlich zum Netz-Arbeitspreis erhoben.
Voraussetzungen:
- Modul 2 setzt einen separaten Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchsanlage voraus.
Modul 3 – Variables Netzentgelt
führt zeitvariable Netzentgelte ein, die sich je nach Tageszeit in: Hochtarif (hohes Entgelt), Standardtarif (mittleres Entgelt) und Niedertarif (niedriges Entgelt) ändern.
Sie erhalten dadurch den finanziellen Anreiz, Ihren Verbrauch in Zeiten mit niedriger Netzauslastung zu verlegen – sprich, Ihr E-Auto beispielsweise bevorzugt nachts zu laden. Diese Variante ist ideal für Verbraucher:innen, die ihren Energieverbrauch flexibel an die Netzbelastung anpassen können und dadurch zusätzliche Kosten einsparen möchten. Wichtig zu beachten: Wenn Sie viel Strom in teuren Zeitfenstern verbrauchen, dann zahlen Sie mehr.
Voraussetzungen:
- Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 ausgewählt werden, nicht eigenständig.
- Modul 3 setzt eine steuerbare Verbrauchseinrichtung voraus, welche über einen intelligentes Messsystem an das Stromnetz angeschlossen ist.
- Ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchsanlage ist nicht erforderlich.
Bitte reichen Sie diesen ausgefüllt bei uns entweder postalisch an Gemeindewerke Grefrath GmbH, Netzsteuerung, An der Plüschweberei 15, 47929 Grefrath oder per Mail an zaehlerwesen@gemeindewerke-grefrath.de ein.
