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ZUM EINFACH-RUNDUM-WOHLFÜHLEN: UNSERE ERDGASTARIFE

Erdgas erzeugt nicht nur wohlige Wärme, es schafft auch ein ruhiges Gewissen: Als besonders umweltschonender Energieträger emittiert es bei seiner Verbrennung deutlich weniger Treibhausgas als andere fossile Energieträger. Es enthält zudem nahezu keine schadstoffbildenden Bestandteile. Darüber hinaus sorgt moderne Gerätetechnik für eine optimale Energieausnutzung.

Ganz entspannt zeigt sich Erdgas auch auf der finanziellen Seite: Statt einer einmaligen Zahlung der gesamten Brennstoffmenge werden die Kosten über das ganze Jahr verteilt. Das wirkt sich finanziell günstig für Sie aus.

Wie Sie mit Erdgas von den Gemeindewerken ganz gemütlich profitieren, verraten Ihnen unsere transparenten Tarife:

Gaskrise – neue Umlagen

Die Bundesregierung versucht aktuell mit vielen, teilweise sehr kurzfristig beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen zu reagieren. Dies hat zur Folge, dass ebenso zum 01.10.2022 neue gesetzliche Umlagen die Kosten erhöhen werden.

Hintergrund ist ein umfassendes Gesetzespaket der Bundesregierung, bei dem neue Regelungen im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) im Mittelpunkt stehen. Ziel des EnSiG ist zum einen die Sicherstellung der Gasversorgung bei einer Gasmangellage, zum anderen die solidarische Verteilung der Mehrkosten, die durch notwendige Ersatzbeschaffungen aufgrund reduzierter oder ausbleibender russischer Gaslieferungen entstehen, auf die Endkunden. Mit dem neuen Paragraphen 29 erhält der Bund die Möglichkeit, finanziell angeschlagene Versorger auf der Importebene mit staatlichen Hilfsmaßnahmen zu unterstützen. 

Nach § 26 wird die Möglichkeit zur Weitergabe der Ersatzbeschaffungskosten in Form eines Umlagemechanismus an den Endkunden geregelt, der die Mehrkosten solidarisch auf alle Gasverbraucher verteilt. Ziel der Bundesregierung ist die Sicherstellung der Energieversorgung und eine gleichmäßige Belastung aller Verbraucher*innen. Die Höhe dieser Umlage beträgt ab dem 01.10.2022 – 2,419 Cent netto je kWh. Zudem werden durch die Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die entstandenen Kosten für die Füllung der Gasspeicher auf die Verbraucher*innen umgelegt. Die Höhe dieser Umlage beträgt 0,059 Cent netto je kWh. Auch die schon bestehende Bilanzierungsumlage wird ab dem 01.10.2022 in Höhe von 0,57 Cent netto je kWh wieder in Kraft gesetzt. Die Konvertierungsumlage in Höhe von 0,038 Cent netto je kWh tritt ebenso ab dem 01.10.2022 in Kraft. Die Summe dieser Umlagen beträgt netto 3,086 Cent je kWh und wird an alle Erdgaskunden der Gemeindewerke Grefrath weiterberechnet.