Die Entlastungspakete
Um die hohen Energiekosten abzufedern, hatte eine von der Regierung eingesetzte Gas-Expertenkommission Vorschläge zur Entlastung von Energiekundschaft erarbeitet. Einer davon war die Übernahme der Abschlagszahlungen für Dezember durch den Staat, der nun endgültig beschlossen wurde und durch die Mittel des Bundes finanziert wird.
Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt
Angesichts der hohen Gaspreise hat der Bund die Mehrwertsteuer auf Erdgas gesenkt. Ab 1. Oktober 2022 werden Gaslieferungen temporär mit 7 statt wie bisher 19 Prozent abgerechnet. Gute Nachricht für unsere Kunden: Erhalten Sie von uns eine Rechnung, die sich auf einen Abrechnungszeitraum nach dem 30. September 2022 bezieht, berechnen wir den Gasverbrauch rückwirkend für das ganze Jahr mit 7 Prozent (ausgenommen Tarifanpassungen und RLM-Kunden). Die Mehrwertsteuer-Senkung ist befristet bis zum 31. März 2024.
Nachfolgend finden Sie die Kundeninformation zu den Soforthilfen getrennt nach Gas- und Wärmebedarf:
Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme
Um Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise weiter zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Unsere Kundinnen und Kunden informieren wir zeitnah mit einem Anschreiben darüber, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
So funktionieren die Energiepreisbremsen
Die Energiepreisbremsen für Haushalte und kleinere Unternehmen funktionieren wie folgt: Für 80 Prozent Ihres persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der prognostizierte Jahresverbrauch basiert in der Regel für Gas und Wärme auf dem Jahresverbrauch aus 2021. Für Strom wird als Berechnungsgrundlage der Jahresverbrauch aus 2022 genommen. Bei der Preisbremse übernimmt der Staat die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Der Referenzpreis für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt:
Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
Wärme 9,5 Cent/kWh und
Strom 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023 und gelten rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Gegebenenfalls können die Preisbremsen von der Bundesregierung um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Mehr Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung und den Preisbremsen gibt es auf den Seiten der Bundesregierung unter „Wir entlasten Deutschland“.